Sie haben etwas geerbt oder wollen etwas vererben? Kennen Sie ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Ziele?
Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod ist nicht die liebste, aber eine wichtige Beschäftigung. Im Falle eines plötzlichen und unerwarteten Versterbens sind oft der überlebende Ehegatte und die Kinder ungesichert. Durch eine erbrechtliche Regelung noch zu Lebzeiten lässt sich sicherstellen, dass die eigenen Vorstellungen nach dem Tode umgesetzt werden.
Wir helfen bei der Aufsetzung ihres Testaments, beachten erbschaftssteuerrechtliche Konsequenzen, gestalten eine Vermögensübertragung durch vorweggenommene Erbfolge oder sichern den Erhalt des Nachlasses durch eine erbrechtliche Anordnung.
Nach dem Erbfall kommt es häufig zu Unstimmigkeiten und Streitigkeiten unter den Erben und Pflichtteilsberechtigten. Wir helfen bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Erbansprüchen und Pflichtteilsansprüchen sowie der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Wir führen Verhandlungen mit Banken, Behörden und Finanzämtern. Im Bedarfsfalle ermitteln wir die Erben und beantragen den Erbschein. Wir beraten zur Annahme bzw. Ausschlagung einer Erbschaft, zur Testamentsanfechtung und zur Auslegung letztwilliger Verfügungen.