Strafrecht/Strafverteidigung

Das Strafrecht lässt sich wie jedes Rechtsgebiet in verschiedene Teilbereiche einteilen. In allen diesen Bereichen, haben Sie das Recht sich der Hilfe eines Strafverteidigers zu bedienen.

Verteidigung im Ermittlungsverfahren Sie haben Einladung von der Polizei bekommen? Als Zeuge oder gar Beschuldigter? Die Staatsanwaltschaft hat Sie angeschrieben? Sie hatten Besuch? Je nach Fall kann Ihnen hier der Verteidiger helfen, z.B. eine Einstellung des Verfahrens wegen Unschuld oder geringer Schuld gegen eine Geldauflage erreichen oder gegen die durchgeführten Maßnahmen Rechtsmittel einlegen. Gerade im Ermittlungsverfahren kann von Seiten der Verteidigung noch viel angeregt werden. Je früher ein Anwalt mit der Verteidigung beauftragt wurde, um so mehr kann man sich in das Verfahren einbringen.

Verteidigung im gerichtlichen Verfahren In diesem sog. Zwischenverfahren prüft das Gericht, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft schlüssig ist. Diese Zeit zwischen Anklage und Hauptverhandlung kann durch den Verteidiger genutzt werden, um dem Gericht nahe zu legen, das Verfahren nicht zu eröffnen. Auch eine Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld kommt immer noch in Betracht.

Verteidigung in der Hauptverhandlung Wenn das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft zulässt, wird das Hauptverfahren eröffnet und ein Termin zur mündlichen Hauptverhandlung bestimmt. Hier werden dann die Zeugen vernommen und weitere Beweise erhoben. Auch bei einem geständigen Angeklagten macht Verteidigung Sinn, denn es ist Aufgabe der Verteidigung, die positiven Aspekte für die Strafzumessung zu sammeln und darzulegen. Oft sind für das Urteil strafmildernde Aspekte besonders wichtig, die nur ein Verteidiger in Zusammenarbeit mit dem Mandanten effektiv und zielstrebig vorbringen kann.

Verteidigung in Jugendstrafsachen Jugendliche und Heranwachsende unterliegen den besonderen Bestimmungen des Jugendstrafrechts. Hier steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Das Gesetz hält viele Reaktionsmöglichkeiten bereit, um individuell auf die Jugendverfehlungen zu reagieren. Die Erfahrung des Strafverteidigers kann genutzt werden, um auch für den Jugendlichen sinnvolle Strafen zu finden.

Verteidigung in Strafvollstrechung und Strafvollzug

Strafrechtliche Beratung im Allgemeinen In manchen Bereichen – vorwiegend im Geschäftsleben – scheinen die Grenzen zwischen Recht und Unrecht nicht immer klar zu sein. Hier ist es vorteilhaft, wenn der Unternehmer bereits im Vorfeld erkennt, dass Beratungsbedarf besteht. Durch gemeinsame Erörterung kann dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung begegnet werden.

Handlungsanweisungen bei drohenden Durchsuchungen oder Haftbefehlen Wenn auch in vielen Fällen eine Hausdurchsuchung oder ein Haftbefehl für den Betroffenen völlig überraschend kommt, können diese Probleme im Vorfeld so weit besprochen werden, dass im Falle des Falles nichts Unüberlegtes geschieht.

Nebenklagen Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Auch zur Durchsetzung Ihrer Interessen als Opfer sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Mit Hilfe der Akteneinsicht, können möglicherweise bestehende Ansprüche gegen den Täter verfolgt werden.

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