Pivatinsolvenz – außergerichtliche Schuldenbereinigung –
Bei dem sogenannten Verbraucherinsolvenzverfahren handelt es sich um ein speziell auf Privatpersonen zugeschnittenes Insolvenzverfahren. Gegenüber dem Regelinsolvenzverfahren, welches für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen (z.B. GmbH, AG) anzuwenden ist, verfügt das Verbraucherinsolvenzverfahren über verfahrensrechtliche Vereinfachungen. Ziel des Verfahrens ist aber – genau wie bei der Regelinsolvenz – die Restschuldbefreiung, also die Befreiung von allen Schulden am Ende des Verfahrens. Dieses Ziel kann entweder durch einen Vergleich mit allen Gläubigern oder durch die Erteilung der Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht erreicht werden.
Der Verbraucher muss, bevor er einen Insolvenzantrag bei Gericht stellen kann, nachweisen, dass eine außergerichtliche Einigung mit den vorhandenen Gläubigern ernsthaft versucht worden ist und dass diese gescheitert ist. An diesen „außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch“ sowie dessen Nachweis knüpft das Gesetz strenge Anforderungen (§ 305 I Nr. 1 InsO). Insbesondere muss dem gerichtlichen Insolvenzantrag die Bescheinigung einer geeigneten Stelle (z.B. einer Schuldnerberatungsstelle, eines Rechtsanwaltes, eines Notares oder eines Steuerberaters) beigefügt sein, dass der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan gescheitert ist.
Wir helfen Ihnen dabei, mit allen Gläubigern eine außergerichtliche Einigung über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans zu versuchen. Der Schuldenbereinigungsplan kann alle denkbaren Regelungen enthalten, die unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen sowie der Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse des Schuldners geeignet sind, zu einer angemessenen Schuldenbereinigung zu führen, z.B. Verzichte, Stundungen, Raten- oder Einmalzahlungen.
Sofern noch ein gewisses Vermögen oder Einkünfte vorhanden sind oder zum Beispiel aus dem Familienkreis noch gewisse Mittel zur Verfügung gestellt werden können, bietet Ihnen die außergerichtliche Schuldenbereinigung eine gute Möglichkeit, mit allen Gläubigern einen Vergleich zu erzielen und ggf. ein gerichtliches Verbraucherinsolvenzverfahren zu vermeiden. Eine solche Chance sollte mit unserer erfahrenen Unterstützung genutzt werden, da sie eine effektive Möglichkeit zur Entschuldung darstellt. Sollte allerdings eine außergerichtliche Einigung scheitern, helfen wir gerne einen gerichtlichen Insolvenzantrag zu stellen.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei sämtlichen Fragen unterstützend zu Verfügung, die im Rahmen einer Überschuldung oder einer drohenden oder bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit auftreten. Dazu zählt u.a. das sogenannte „P-Konto“, Pfändungs- oder Vollstreckungsmassnahmen von Gläubigern oder die Begleitung im gerichtlichen Insolvenzverfahren.