Das Verkehrsrecht ist ein komplexes und oft für den Laien ein oft unüberschaubares Thema. Sobald man ein Auto bewegt ist man einer Vielzahl rechtlicher Fallstricke ausgesetzt. Wir bieten daher in diesem Bereich eine umfassende Beratung in den Bereichen Verkehrsunfallrecht, Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht sowie bei Haftungsfragen, Fragen zur Fahrerlaubnis oder bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen gegenüber den Versicherungen. Im Rahmen der Verkehrsunfallabwicklung schätzen wir Ihre Schadensersatzansprüche realistisch ein und beraten Sie z.B. hinsichtlich der Beweissicherung.
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl von Sachverständigen, Reparaturwerkstätten und Autohändlern und helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen oder bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld. aus Verkehrsunfällen. Wir begleiten unsere Mandanten unter anderem bei der Entscheidung, ob der Verkehrsunfall ohne Reparatur abgewickelt, eine Reparatur trotz Totalschaden durchgeführt oder ein Ersatzfahrzeug beschafft wird sowie bei den Fragen, ob Nutzungsausfall geltend gemacht werden soll oder ob ein Leihwagen in Anspruch genommen wird. In Verkehrsstrafsachen sowie in Ordnungswidrigkeiten bzw. Bußgeldangelegenheiten betreuen wir unsere Mandanten unter anderem bei Themen wie Geschwindigkeitsübertretungen, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Medizinisch-Psychologischen Gutachten, Alkoholfahrten und Unfallflucht. Ebenfalls unterstützen wir Sie bei sämtlichen Fragen zum Thema Führerschein, z.B. beim Auslandsführerschein oder auch bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Ausland.
Ihre Ansprechpartner
- Olaf Gutberlet, Fachanwalt für Verkehrsrecht