Gesellschaftsrecht/Unternehmensrecht

Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts beraten wir Unternehmen und Gründer bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform.

Wir arbeiten Gesellschaftsverträge aus und unterstützen Sie bei der Umwandlung und Auflösung von Gesellschaften. Wir beraten und vertreten Mitglieder von Gesellschaften bei der Wahrnehmung ihrer Gesellschafterrechte unter Wahrung ihrer Individualinteressen.

Darüber hinaus vertreten wir Gesellschaften gegenüber einzelnen Mitgliedern bei der Fassung und Durchsetzung von Beschlüssen. Hierbei bestehen Verknüpfungen zwischen dem Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht, dem Handelsrecht, dem Arbeitsrecht und dem Erb- und Familienrecht, die von uns berücksichtigt werden.

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